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Global Leaders – Akademie für innovative Führung und Organisationsentwicklung
Hochstraße 1 • 65779 Kelkheim
Telefon: +49 6195 969 34 08
E-Mail: info@global-leaders.eu
Firmenwebseite: Global Leaders
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Inhouse-Leistungen
1. Vertragsschluss
1.1. Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Global Leaders als verbindlich geschlossen.
2. Preise / Zuschläge
2.1. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
2.2.Global Leaders steht ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB zu.
2.3. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen kann vereinbart werden.
2.4. Für Trainings-, Seminar- und Workshoptermine, die auf Wunsch des Kunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag stattfinden, berechnet die Akademie einen Zuschlag in Höhe von 19 % der vereinbarten Vergütung.
2.5. Für Trainings, Seminare oder Workshops, die auf Wunsch des Kunden in einer anderen Sprache als Deutsch abgehalten werden, berechnet Global Leaders einen Zuschlag in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung.
2.6. Für Trainings, Seminare oder Workshops, die auf Wunsch des Kunden außerhalb von Deutschland durchgeführt werden, berechnet Global Leaders einen Zuschlag in Höhe von 19 % der vereinbarten Vergütung.
2.7. Es gilt in jedem Fall der in der Auftragsbestätigung genannte vereinbarte Preis.
2.8. Sämtliche Konditionen beziehen sich auf eine maximale Teilnehmerzahl für Trainings, Vorträge und Workshops von 12 Teilnehmern. Bei Teilnahme von mehr als 12 Teilnehmern ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Kunde und Global Cultures zu treffen. Kommt diese nicht zustande, behält sich die Akademie das Recht vor, von den getroffenen Vereinbarungen entschädigungslos zurück zu treten.
2.9. Sollte sich die Teilnehmerzahl erst bei oder nach Beginn des Workshops oder Seminars ohne vorherige Vereinbarung auf über 12 Personen erhöhen, z. B. durch spontane Einladung weiterer Teilnehmer durch den Kunden, ist Global Leaders berechtigt, den oder die zusätzlichen Teilnehmer auszuladen oder 200,- Euro pro Teilnehmer pro Tag zzgl. USt. zu berechnen.
3. Stornierung und Terminverschiebung
3.1. Tritt der Kunde vom Auftrag zurück (Stornierung), ist bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Trainings-, Seminar- oder Workshopbeginn eine Vergütung in Höhe von 50 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung fällig. Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Trainings-, Seminar- oder Workshopbeginn ist die gesamte ursprünglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.
3.2. Verschiebt der Kunde einen vereinbarten Trainings-, Seminar- oder Workshoptermin, so wird bei einer Verschiebung weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50% der Trainings-, Seminar- oder Workshopgebühren fällig.
3.3. Das Verschieben eines Termins um mehr als einen Monat sowie die mehr als einmalige Verschiebung des Termins gilt als Rücktritt gemäß 3.1.
3.4. Unabhängig von der Rücktrittsfrist ist der Kunde verpflichtet, entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten für Reisen und Unterbringung in jedem Fall zu erstatten.
4. Trainings- und Workshopunterlagen
4.1. Die von Global Leaders überlassenen Trainings- und Workshopunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dem einzelnen Trainings-, Seminar oder Workshopteilnehmer zur ausschließlich persönlichen Nutzung überlassen. Die Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Global Leaders (auch nicht auszugsweise) veröffentlicht, in Speichermedien aufgenommen oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden.
5. Geheimhaltung
5.1. Global Leaders ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung bzw. der Lehrveranstaltung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
6.1.Global Leaders haftet unbegrenzt für Schäden, die auf einem vorsätzlichen Verhalten von Mitarbeitern oder Vertretern von Global Leaders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für den Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung auf den Schaden reduziert, der vertragstypisch und vorhersehbar war
6.2. Darüber hinaus haftet Global Leaders nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Diese Haftung ist der Höhe nach auf solche vertragstypischen Pflichten begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Dabei haftet Global Leaders für alle aus dem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden maximal jedoch bis zur Höhe von 50% der Trainings-, Seminar- oder Workshopgebühren. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelvertraglich getroffene weitergehende Haftungsbeschränkungen dieser Regelung vorgehen.
7. Schutz vor Abwerbung von Dozenten
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Vertragsschluss keinen Vertrag mit einem der von der Akademie eingesetzten Dozenten abzuschließen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet der Kunde sich, an Global Leaders eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen der mit Global Leaders vereinbarten Trainings-, Seminar- oder Workshopvergütung zu zahlen
8. Sonstige Bestimmungen
8. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die AGB sind in deutscher Sprache erstellt. Gerichtsstand ist Kelkheim (Ts.).
8.2. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bedingung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine enthaltene Regellücke lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.